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  • · Nachricht · Honorarrecht

    Kein Bautagebuch: Honorarabzug auch bei fehlender Regelung

    | Führen Sie in der Lph 8 kein Bautagebuch, ist ein verhältnisgerechter Honorarabzug gerechtfertigt. Bisher galt dies vor allem dann, wenn das Bautagebuch ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart war. Jetzt hat das KG Berlin im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt: „Das Führen eines Bautagebuchs stellt auch bei fehlender Regelung des Leistungsumfangs eine geschuldete Teilleistung dar.“ |

     

    Damit müssen Sie generell damit rechnen, dass Ihnen Honorar abgezogen wird, wenn Sie kein Bautagebuch geführt haben. Zur Abzugshöhe vertritt das KG den Standpunkt, dass Ihr Honorar um einen Prozentpunkt gekürzt werden darf (KG Berlin, Urteil vom 01.12.2017, Az. 21 U 19/12, Abruf-Nr. 205005; rechtskräftig durch Zurücknahme der NZB, BGH, Beschluss vom 11.04.2018, Az. VII ZR 292/17).

     

    PRAXISTIPP | Führen Sie das Bautagebuch aber nicht nur, um Honorarminderungen vorzubeugen. Das Bautagebuch ist Ihr wichtigstes Instrument, um nachzuweisen, dass Sie die Bauüberwachung vor Ort ordnungsgemäß erbracht haben. Wie Sie Bautagebücher gut führen, ist deshalb auch ein Thema beim nächsten Webinar mit Klaus D. Siemon am 04.12.2018 von 16:00 bis 18:00 Uhr (www.iww.de/webinar/planungsbuero).

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 1 | ID 45559250