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  • 22.05.2013 · Fachbeitrag · WEG

    Vorschussklage zur Mängelbeseitigung nur gemeinsam möglich

    | Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Werkvertrag über die Sanierung des Gemeinschaftseigentums (hier: Fenster und Wärmeverbundsystem) geschlossen, ist sie Inhaberin sämtlicher Rechte aus diesem Vertrag, auch der Gewährleistungsansprüche (§ 10 Abs. 6 S.1, 2 WEG). |