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  • 20.11.2013 · Fachbeitrag · WEG

    Videoüberwachung des Eingangs einer Wohnanlage zulässig

    | Der Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage kann mit einer ­Videokamera überwacht werden. Die Videoüberwachung von Teilen des ­Gemeinschaftseigentums ist eine Maßnahme zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, nämlich zum Schutz der Wohnanlage und ihrer ­Bewohner. |