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  • · Fachbeitrag · WEG

    Störung des Nachbargrundstücks

    | Geht vom Grundstück einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Störung aus, ist eine Klage des Nachbarn auf Beseitigung der Störung nicht gegen die Wohnungseigentümer, sondern gegen die WEG zu richten. |

     

    Verantwortlich für die Beseitigung der Störung ist derjenige, der zur Verhinderung möglicher Beeinträchtigungen verpflichtet ist. Diese Sicherungspflicht folgt nicht aus dem Grundeigentum, sondern aus der Herrschaft und der Verantwortlichkeit für die Gefahrenlagen. Diese Verantwortung für den Zustand des Grundstücks ist der WEG auferlegt, die teilrechtsfähig ist (LG Saarbrücken 4.7.14, 5 S 107/13, Abruf-Nr 142429).

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 146 | ID 42875837