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  • 27.06.2016 · Fachbeitrag · Ordnungsgemäße Verwaltung

    WEG kann Kauf eines Grundstücks beschließen

    | Die Wohnungseigentümer können den Erwerb eines Grundstücks durch die Gemeinschaft beschließen. Der Erwerb entspricht jedenfalls dann in aller Regel ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn das Grundstück für die Wohnungseigentumsanlage von Beginn an eine dienende und auf Dauer angelegte Funktion hatte und diese mit dem Erwerb aufrechterhalten werden soll. |