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  • 29.01.2018 · Nachricht · Vermieterpfandrecht

    Auch der Pkw auf dem Grundstück unterliegt dem Pfandrecht

    | Das Vermieterpfandrecht erfasst auch Fahrzeuge des Mieters, die er auf dem gemieteten Grundstück regelmäßig abstellt. Das Pfandrecht erlischt, wenn das Fahrzeug vom Mietgrundstück – auch nur vorübergehend – entfernt wird. Es entsteht neu, wenn das Fahrzeug später wieder auf dem Grundstück abgestellt wird (BGH 6.12.17, XII ZR 95/16, Abruf-Nr. 199159 ). |