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  • 04.11.2016 · Fachbeitrag · Untermiete

    Meldepflicht verletzt: Vermieter darf Untermieterlaubnis versagen

    | Verletzt ein potenzieller Untermieter seine polizeiliche Meldepflicht, kann die Untermieterlaubnis versagt werden. Insbesondere, wenn er – gegen den Willen des Vermieters – die Wohnung wiederholt an Touristen untervermietet hat. Aufgrund des dadurch zerstörten Vertrauensverhältnisses sind besonders strenge Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit künftiger Untermieter zu stellen. Dies hat das AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden (29.8.16, 7 C 161/15, Abruf-Nr. 189911 ). |