· Fachbeitrag · Miethöhe
Staatlich regulierte Wohnungsmiete: Mehr Ordnungsrecht als Allheilmittel?
von RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen
| Nach dem Überblick zur aktuellen Entwicklung des Miethöherechts in MK 10/19 folgt nun ein Blick auf weitere politische Forderungen. Daneben bewertet der Beitrag die ökonomischen Aspekte des Themas. |
1. Was die Politik fordert
Erkenntnisreich sind im Hinblick auf sonstige politische Rahmenbedingungen und Forderungen beim Wohnungsbau vor allen Dingen die Inhalte des 68. Deutschen Mietertags, der vom 13. bis 15.6.19 in Köln stattfand, zum einen aufgrund der dort am 14.6.19 gehaltenen Rede der Bundeskanzlerin zu den Anstrengungen der Bundesregierung beim Thema „bezahlbares Wohnen“, zum anderen aufgrund der grundsätzlichen Positionierung des Deutschen Mieterbundes dazu.
Generell bekannte sich die Bundeskanzlerin zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen gegen überhöhte Mieten und zur Beibehaltung qualifizierter Mietspiegel als Grundlage einer Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Schwerpunktmäßig setze man auf deutlich mehr Wohnungsbau, angeschoben durch eine intensivierte Wohnungsbauförderung. Auch das Wohngeld werde durchschnittlich um 30 Prozent erhöht, um Wohnkosten auch staatlich getragen besser mit abfedern zu können. Demgegenüber spricht sich der Deutsche Mieterbund für Folgendes aus:
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