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  • 22.11.2023 · Nachricht · Heizkostenverordnung

    Hinweispflicht des Vermieters bei gemieteten Messgeräten

    | Der Vermieter wollte nach Ablauf der Eichfrist neue Messgeräte für Heizung und Warmwasser mieten. Darüber und über die anfallenden Kosten informierte er seine Mieter. Etwa ein Jahr danach widersprachen die Mieter. Der Vermieter stellte die Mietkosten trotzdem in seine Betriebskostenabrechnung ein. Da die Zahlungen ausblieben, erhob er Klage. |