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  • · Fachbeitrag · Eigenbedarfskündigung

    BGH bestätigt Anbietpflicht des Vermieters

    Eine berechtigte Eigenbedarfskündigung ist rechtsmissbräuchlich, wenn dem Vermieter vor Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare andere Wohnung im selben Anwesen oder in derselben Wohnanlage zur Verfügung steht und er diese dem Mieter nicht anbietet, obwohl er die Wohnung erneut vermieten will (BGH 13.10.10, VIII ZR 78/10, Abruf-Nr. 113708).

    Sachverhalt

    Der Beklagte ist Mieter eines Ein-Zimmer-Appartements der Klägerin. Diese hat das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt. Während der Kündigungsfrist wurde eine 60 m2 große Zwei-Zimmer-Wohnung frei, die die Klägerin anderweitig vermietete. Die Räumungsklage hatte keinen Erfolg.

     

    Praxishinweis

    Bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs ist zwar grundsätzlich die Entscheidung des Vermieters zu respektieren, welche der ihm gehörenden Wohnungen er nutzen will. Da die Kündigung jedoch besonders stark in die Lebensführung des Mieters eingreift, ist er in den Grenzen des Möglichen gehalten, diesen Eingriff abzumildern. Der VIII. Senat bestätigt, dass der wegen Eigenbedarfs berechtigt kündigende Vermieter diese Pflicht nur erfüllt, wenn er