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  • 21.01.2013 · Fachbeitrag · Mietvertrag

    Kündigung des Mietverhältnisses durch einen Vertreter

    | Wird die Kündigung eines Mietverhältnisses durch einen Vertreter abgegeben, kann der Erklärungsempfänger sie zurückweisen, wenn dieser keine Vollmachtsurkunde vorlegt oder ihm die Bevollmächtigung vom Vollmachtgeber zuvor bekannt gegeben worden ist. Durch unverzügliche Zurückweisung wird das Rechtsgeschäft endgültig unwirksam (§ 174 S. 1 BGB). |