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  • 24.01.2024 · Nachricht · Streitwert

    Klage auf Feststellung der zulässigen Miete nach § 556d Abs. 1 BGB

    | § 41 Abs. 5 GKG gilt nicht – auch nicht analog – für den Gebührenstreitwert von Klagen auf Feststellung einer Überschreitung der gemäß § 556d Abs. 1 BGB zulässigen Miete (KG 6.11.23, 8 W 53/23, Abruf-Nr. 239045 ). |