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  • 23.08.2013 · Fachbeitrag · Zwangsversteigerung

    Vermieterstellung bei Ersteigerung durch mehrere Personen

    | Im Fall der Zwangsversteigerung tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Voraussetzung ist, dass Vermieter und Veräußerer identisch sind. Ist das vermietete Grundstück mehrfach mit Zwischeneintragung veräußert oder im Wege der Zwangsversteigerung erworben worden, muss die Iden­tität bei jedem Vorgang gewahrt sein. Steht ein Grundstück im Eigentum mehrerer Personen, die in einer Gemeinschaft oder Gesellschaft ­verbunden sind, müssen alle Eigentümer Vermieter sein (OLG Saarbrücken 15.5.13, 2 U 7/13, Abruf-Nr. 132629 ). |