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  • · Fachbeitrag · Rauchwarnmelder

    Schäden und Einsatzkosten durch Fehlalarm

    von RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen

    | Rauchwarnmelder sind sinnvoll und können Leben retten. Aber wie steht es mit Kosten für Feuerwehreinsätze bei Fehlalarmen aufgrund einer Funktionsstörung der Melder? Darauf vertrauen, dass für Feuerwehreinsätze, infolge Fehlalarmen keine Kosten erhoben werden sollten, kann sich als gefährlich erweisen. Auch bei Schäden im Zuge von Feuerwehreinsätzen haben die Geschädigten meist schlechte Karten. |

    1. Haftung der Feuerwehr für Schäden

    Die Feuerwehr ist in erster Linie im öffentlichen Interesse zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Leben tätig. Kommt es hierbei zu Sachschäden, sind die in der gerichtlichen Bewertung meist hinzunehmen. Dazu folgende Beispiele aus der Rechtsprechung:

     

    • Beispiel: Nachbarin ruft die Feuerwehr - wer haftet für kaputte Tür?

    Zuerst glaubte die Nachbarin aus der angrenzenden Wohnung ein Stöhnen und Jammern zu hören. Auf ihren besorgten Anruf hin wurde nicht abgenommen. Daraufhin rief die Nachbarin die Feuerwehr in der Annahme, es liege ein Notfall vor. Die Feuerwehr machte kurzen Prozess und brach die Tür der Nachbarwohnung auf. Die Wohnung war leer. Der Vermieter wollte die zerstörte Wohnungseingangstür von der Nachbarin ersetzt haben, die die Feuerwehr alarmiert hatte.