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  • 15.10.2018 · Nachricht · Grundsicherung

    Keine Kautionsdarlehen nach SGB XII für „Luxuswohnung“

    | Wer nicht am Mietvertrag beteiligt ist, kann vom Grundsicherungsträger auch nicht die Übernahme der Mietkaution nach § 22 Abs. 6 SGB II verlangen. Hieran ändert auch das Kopfteilprinzip bei einer gemeinsam bewohnten Wohnung nichts (LSG Sachsen 27.8.18, L 7 AS 705/18 B ER, Abruf-Nr. 205418 ). |