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  • 19.07.2013 · Fachbeitrag · Eigentümerinsolvenz

    Zwangsverwaltung in selbst genutztes Wohneigentum

    | Vollstreckt ein absonderungsberechtigter Gläubiger im Wege der Zwangsverwaltung nach Titelumschreibung gegen den Insolvenzverwalter in ­weiterhin selbst genutztes Wohneigentum eines Insolvenzschuldners, kann der Besitzergreifung des Zwangsverwalters das Recht des Schuldners ­entgegengehalten werden, ihm die für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume unentgeltlich zu belassen (BGH 25.4.13, IX ZR 30/11, Abruf-Nr. 131718 ). |