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  • · Fachbeitrag · Nebenkostenabrechnung

    Was erfasst die vereinbarte Umsatzsteuer auf die Miete?

    von RiOLG a. D. Günther Geldmacher, Düsseldorf

    | Hat der Vermieter gemäß § 9 UStG zur Umsatzbesteuerung der von ihm erbrachten Leistung optiert und ist der gewerbliche Mieter vertraglich verpflichtet, die anfallenden Nebenkosten zu zahlen, fragt sich, ob sich die Umsatzsteuerpflicht auch auf die Nebenkosten erstreckt oder ob dies vereinbart sein muss. Diese Frage hat der BGH jetzt beantwortet. |

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin hat dem Beklagten eine Gewerbeimmobilie vermietet. In § 4 des Mietvertrags ist vereinbart, dass die Miete monatlich 10.500 EUR zzgl. der jeweils gültigen USt. beträgt. In § 6 heißt es: „Die Mieterin trägt alle auf dem Grund- und Gebäudebesitz ruhenden öffentlichen und privaten Lasten einschließlich Grundsteuern, … [und] Versicherungsprämien … Die Mieterin wird dazu, soweit als möglich, in direkte Vertragsbeziehungen zu den zuständigen Versorgern und Entsorgern und sonstigen Dienstleistern treten. Soweit Betriebs- und Nebenkosten gegenüber der Vermieterin abgerechnet werden, berechnet die Vermieterin diese zur sofortigen Begleichung bzw. Erstattung an die Mieterin weiter.“

     

    Die Klägerin rechnete für 2018 über die Grundbesitzangaben und Versicherungskosten ab, zzgl. darauf entfallender USt. Der Beklagte zahlte den Rechnungsbetrag ohne USt.-Anteil. Grund: Die Steuer sei nur für die Nettomiete, nicht aber für die Nebenkosten geschuldet. Die auf Zahlung des USt.-Betrags gerichtete Klage hatte erst in zweiter Instanz Erfolg. Der BGH weist die Revision zurück.