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  • 01.08.2005 | Rechtsprechungsübersicht

    ABC der Geschäftswerte im WEG

    von RA Norbert Slomian, Heilbronn

    Die Fortsetzung der in „Mietrecht kompakt“ 05, 88, begonnenen Übersicht erfasst die Stichworte „Nutzungsentgelt“ bis „Tagesordnungspunkt“.  

     

    Rechtsprechungsübersicht: ABC der Geschäftswerte im WEG

    Stichwort  

    Geschäftswertbemessung  

    Entscheidung mit Fundstelle  

    Nutzungsentgelt  

    Erhöhung für gemeinschaftliche Einrichtungen: individuelle einjährige Mehrkosten  

    BayObLG  

    14.8.03, 2Z BR 148/03  

    Optische Beeinträchtigung durch eine Baumaßnahme  

    Beseitigung einer Funkantenne: 2.000 DM  

    BayObLG  

    WuM 90, 611  

    Optische Beeinträchtigung durch eine Baumaßnahme  

    Beseitigung einer Markise: 1.000 DM  

     

    BayObLG  

    WuM 86, 158  

    Optische Beeinträchtigung durch eine Baumaßnahme  

    Beseitigung zweier Außenrolläden:  

    5.000 DM, da es an konkreten in Geld messbaren Anhaltspunkten fehlt  

    BayObLG WuM 94, 167  

    Optische Beeinträchtigung durch eine Baumaßnahme  

    Umbau eines Fensters in eine Tür:  

    5.000 DM  

    BayObLG  

    WuM 93, 564  

    Optische Beeinträchtigung durch eine Baumaßnahme  

    Verbundpflaster statt Bepflanzung für  

    ca. 5 qm: 3.000 DM bei einem Bodenwert von ca. 350 DM/qm, um die Entscheidung rechtsmittelfähig zu halten  

    OLG Düsseldorf  

    WuM 00, 567  

    Optische Beeinträchtigung durch eine Baumaßnahme  

    Zweiteiliges Fenster wurde durch dreiteiliges ersetzt: 3.000 DM gemessen an möglichen Rückbaukosten  

    BayObLG  

    WuM 94, 565  

    Protokoll, Berichtigung  

    Interesse der Beteiligten an der Berichtigung, nicht Berichtigungskosten, hier 5.000 DM  

    BayObLG  

    WuM 96,726  

    Sondernutzungsfläche  

    Abschlag auf den Verkehrswert der Fläche, da nicht Eigentum, sondern Nutzung im Streit  

    BayObLG  

    ZWE 01, 552  

    Störungen – Lärmbeeinträchtigung durch Änderung des Bodenbelags im Sondereigentum  

    Unter Berücksichtigung des Interesses der Anwälte an einer angemessenen Vergütung 30.000 EUR bei Minderwert der beeinträchtigten Wohnung von ca. 40.000 EUR und Kosten zur ordnungsgemäßen Einbringung eines Bodenbelags von 13.500 EUR  

    BayObLG  

    ZMR 03, 50  

    Tagesordnungspunkt – Nichtaufnahme fristlose Kündigung und Neuwahl anderer Verwaltung  

    Bei Jahresvergütung von 19.000 DM Geschäftswert von 5.000 DM  

    BayObLG  

    WuM 97, 400  

    Tagesordnungspunkt – Verschieben auf die nächste Eigentümerversammlung  

    Pauschal 500 EUR  

    BayObLG  

    WuM 03, 298  

     

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 146 | ID 88685