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  • 01.05.2005 | Aktuelle Gesetzgebung

    Neue Kündigungsfristen bei Altmietverträgen

    Der Deutsche Bundestag hat am 17.3.05 neue Kündigungsfristen für Altmietverträge beschlossen. Die wichtigste Änderung: Die kurze, dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter gilt auch für Mietverträge, in denen die bis zum 1.9.01 geltenden, zum Teil wesentlich längeren Fristen formularmäßig vereinbart sind.  

     

    Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1.7.05 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch individual-vertragliche Vereinbarungen über die Gültigkeit der alten, weniger mieterfreundlichen Kündigungsfristen gültig.  

     

    Leserservice: „Mietrecht kompakt“ hat bereits verschiedentlich über diese Problematik berichtet (MK 04, 115; 04, 78; 04, 86; 03, 145). Haben Sie die Beiträge nicht zur Hand? Fordern Sie diese kostenlos bei der Redaktion an (Fax: 02596/92280 – kein Faxabruf!).