Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Anpassung wegen Unterhalt

    So ermitteln Sie, ob die Kürzung einer laufenden Versorgung auszusetzen ist

    von RiOLG Dr. Frank Bruske, Hamm

    | Ob die Kürzung einer laufenden Versorgung des Ausgleichspflichtigen durch den VA ausgesetzt werden kann, ist schwierig zu ermitteln, da dies mehrfach gestuft zu berechnen ist. Das OLG Hamm hat aktuell den Prüfungsgang verdeutlicht. |

    Sachverhalt

    Der 66-jährige Antragsteller (M) begehrt, dass die Rentenkürzung ausgesetzt wird. Diese war infolge des Versorgungsausgleichs (VA) zugunsten seiner noch nicht verrenteten geschiedenen Ehefrau (F) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgt. M war gegenüber der F aufgrund eines Vergleichs verpflichtet, nachehelichen Unterhalt i. H. v. 475 EUR monatlich zu zahlen. Seit dem 1.11.14 bezieht er Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der DRV Bund sowie einer Betriebsrente bei der VBL und ist seit dem 8.12.14 erneut verheiratet. Das Familiengericht hat die Kürzung durch den VA ab dem 1.11.14 i. H. v. 260 EUR ausgesetzt und im Übrigen den Antrag (Kürzung i. H. v. 475 EUR) zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die teilweise erfolgreiche Beschwerde des M (OLG Hamm 1.3.16, II-4 UF 93/15, Abruf-Nr. 189614).

    Entscheidungsgründe

    Der Senat hat die Entscheidung des AG teilweise abgeändert und die Rentenkürzung für die Monate November 14 bis Juni 15 jeweils in Höhe von 440 EUR sowie ab Juni 15 in Höhe von 450 EUR gem. den §§ 33, 34 VersAusglG ausgesetzt. Die Voraussetzungen, dass