Ein Stolperstein im Güterrecht ist § 1365 BGB. Danach kann sich ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen dazu verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen.
Unterhalten Ehegatten Wertpapierdepots, ist fraglich, wem bei der Trennung und Scheidung ein Guthaben zusteht oder ob und ggf. in welchem
Umfang Ausgleichs- oder Schadenersatzansprüche bestehen.
Wenn Eheleute im Zuge ihrer Trennung die Konten nicht sofort trennen, kommt es bei Abhebungen von gemeinschaftlichen Konten zu der Frage, inwieweit Ausgleichsansprüche bestehen können.
Vielfach unterhalten Ehegatten während der Ehe Bankkonten (Giro- und Sparkonten) sowie Wertpapierdepots. Bei der Trennung und Scheidung ist häufig fraglich, welchem Ehegatten ein Guthaben zusteht oder ob und ggf. in welchem Umfang etwaige Ausgleichs- oder Schadenersatzansprüche bestehen. Zur Aufteilung von Bankkonten im Einzelnen:
Der Beitrag schließt an die Rechtsprechungsübersicht zum Nebengüterrecht in 2014 an und zeigt wichtige Entscheidungen aus 2015 zur Rückabwicklung von Zuwendungen.
Der Beitrag schließt an die Rechtsprechungsübersicht zum Nebengüterrecht in 2014 an (zuletzt FK 15, 195). Er zeigt wichtige Entscheidungen aus 2015 zum Entfallen des Gesamtschuldnerausgleichs, zur Mitverpflichtung ...
Fit in 2 Stunden am PC: Machen Sie den beA-Führerschein
Holen Sie sich die Lizenz zur sicheren beA-Nutzung: Der neue IWW-Online-Workshop am 26.04.2024 zeigt Ihnen, wie Sie und Ihre Mitarbeiter unfallfrei durch den elektronischen Rechtsverkehr steuern – mit aktueller Rechtsprechung, praktischen Übungen u.v.m.
Das „Heizungsgesetz“ führt aktuell zu einem hohen Beratungsbedarf – insbesondere im Wohnungseigentumsrecht. Die MK Sonderausgabe ermöglicht es Rechtsanwälten, alle Fragen zur Neuregelung rechtssicher und verständlich zu beantworten. Konkrete Beispiele erleichtern die praktische Umsetzung.
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
Der Beitrag schließt an die Rechtsprechungsübersicht zum Nebengüterrecht in 2014 an (zuletzt FK 15, 195) und zeigt wichtige Entscheidungen aus 2015 zu Verbindlichkeiten von Ehegatten.