19.02.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Unterhalt
Rubrum bei gesetzlicher Vertretung
Bei gesetzlicher Vertretung des Kindes (§ 1629 Abs. 2 S. 2 BGB) ist dieses im Rubrum der Antragsschrift aufzunehmen und der das Kind vertretende Elternteil als gesetzlicher Vertreter zu benennen.
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