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  • · Fachbeitrag · Auskunft

    In welchen Fällen keine Auskunft geschuldet ist

    von RA Thurid Neumann, FA Familienrecht, Mediatorin, Konstanz

    | In der Praxis kommt es oft vor, dass ein Unterhaltspflichtiger keine Auskunft über sein Einkommen und sein Vermögen erteilen will. Der Beitrag klärt, unter welchen Umständen er die Auskunft verweigern darf. |

    1. Anspruchsgrundlage für das Auskunftsbegehren

    Nach § 1605 BGB müssen Verwandte einander Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen erteilen. Dasselbe gilt beim

    • Trennungsunterhalt, § 1361 Abs. 4 S. 3 BGB i.V. mit § 1605 BGB,