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  • · Fachbeitrag · Umgangsrecht

    Begleiteter Umgang in der Wohnung des Obhutselternteils

    von RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht,BGM Anwaltssozietät, Münster

    | Das OLG Frankfurt stellt klar: Ein begleiteter Umgang mit einem minderjährigen Kind kann vorübergehend auch in der Wohnung des Obhutselternteils stattfinden. Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen dafür. |

     

    Sachverhalt

    Die im Haushalt der allein sorgeberechtigten Mutter M lebende T ist aus der nicht ehelichen Beziehung der M mit dem V hervorgegangen. Diese haben sich getrennt. Nachdem einige Zeit kein Umgang des V mit der T stattfand, regelte das AG diesen durch Beschluss. Es räumte dem V einen begleiteten Umgang ein. M wendet sich mit ihrer nur in geringem Maße erfolgreichen Beschwerde gegen den Beschluss (OLG Frankfurt 8.7.22, 4 UF 11/22, Abruf-Nr. 231256).

     

    Entscheidungsgründe

    Ein Umgang muss mit Rücksicht auf eine Entfremdung oder Fremdheit, wenn dem Kind der Elternteil gänzlich unbekannt ist oder geworden ist, schonend angebahnt werden (OLG Brandenburg FamRZ 14, 1124 Rn. 23). Das Gericht muss den Umgang fördern und behutsam beleben. Soll ein Umgang angebahnt werden, kommt i. d. R. für eine Übergangszeit ein begleiteter Umgang in Betracht (Senat FamRZ 19, 214).