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  • · Nachricht · Sozialrecht

    Wiederheirat nicht mitgeteilt: Witwe muss Witwenrente zurückzahlen

    | Wer Witwer- oder Witwenrente bezieht, muss der Rentenversicherung eine Wiederheirat mitteilen, da der Rentenanspruch dann wegfällt. Wird dies grob fahrlässig unterlassen, kann auch rückwirkend ein Rückzahlungsanspruch gegen den Versicherten geltend gemacht werden (LSG Baden-Württemberg 4.1.17, L 13 R 923/16). |

     

    Die 76jährige Klägerin (W) bezog von der beklagten Rentenversicherung (RV) nach dem Tod ihres (ersten) Ehemannes (M1) eine Witwenrente. Die RV hatte ihr schriftlich mitgeteilt: „Die Rente fällt mit Ablauf des Monats der Wiederheirat weg. Daher besteht die gesetzliche Verpflichtung, uns die Wiederheirat unverzüglich mitzuteilen.“ Später beantragte die W bei der RV erneut eine Witwenrente. Sie habe im April 2003 in Las Vegas geheiratet, ihr (zweiter) Ehemann (M2) sei im Mai 2014 verstorben. Die RV bewilligte ihr daraufhin zwar eine große Witwenrente, teilte aber gleichzeitig mit, dass wegen der Wiederheirat rückwirkend ab dem 1.5.03 kein Anspruch mehr auf die (erste) Witwenrente bestanden habe. Von den erhaltenen Zahlungen müsse die W einen bestimmten Betrag zurückzahlen. Die W hat sich gegen die Erstattungsforderung gewehrt.

     

    Ihr Vortrag: Sie habe eigentlich nicht noch einmal heiraten wollen. Ihr Lebensgefährte habe sie mit Flugtickets nach Las Vegas überrascht. Zwar habe man dort „spontan“ in der „Candlelight Wedding Chaple“ unter Vorlage der Ausweisdokumente die Daten für die Heiratslizenz aufnehmen und eine Trauungszeremonie in englischer Sprache durch einen Pastor mit Tausch der Eheringe in Anwesenheit eines Trauzeugen durchführen lassen. Sie hätten ein „Marriage Certificate“ des Staates Nevada erhalten. Sie habe auch die Sterbeurkunde von M1 dabei gehabt. Man sei aber tatsächlich davon ausgegangen, dass die Ehe eine Art „Urlaubsspaß“ und in Deutschland nicht rechtsgültig gewesen sei. In Deutschland sei man auch nie als Ehepaar aufgetreten. Erst nach dem Tod von M2 habe der Notar sie darauf hingewiesen, dass sie als Ehefrau Erbin sei.

    Quelle: ID 44533122