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  • · Nachricht · FAO-Online-Seminar

    Tücken des Verfahrensrechts im Zugewinnausgleichsverfahren

    | „Alles auf Los“. Auch in 2017 müssen Sie als Fachanwalt für Familienrecht wieder Ihre FAO-Fortbildung absolvieren. Das IWW Institut bietet Ihnen gleich zu Jahresbeginn ein FAO-Online-Seminar an. In 2,5 Stunden erfahren Sie die Besonderheiten des Verfahrensrechts über den Zugewinnausgleich systematisch und unter Berücksichtigung aktueller Entscheidungen. |

     

    Die Familienrechts-Expertin, Frau RiOLG Eva Bode erläutert am 22.02.2017 die Besonderheiten eines Stufen- und eines Widerantrags. Sie stellt die Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile eines isolierten Zugewinnverfahrens gegenüber einem Verbundverfahren vor. Die Darlegungs- und Beweislast sowie Präklusionsvorschriften werden erörtert. Es werden die Möglichkeiten eines selbstständigen Beweisverfahrens und von Schiedsgutachterverträgen dargestellt. Ziel ist, unangenehme Überraschungen im nächsten Verfahren zum Zugewinnausgleich zu vermeiden.

     

    Nutzen Sie die Vorteile unserer Online-Seminare: Sie sehen und hören den Referenten live und können sich jederzeit akustisch oder via Text-Chat einklinken. Per Mausklick erhalten Sie problemlos alle Unterlagen. Mehr dazu unter www.iww.de/sl583.

     

    Wichtig | Sie können pro Kalenderjahr insgesamt 10 Stunden Pflichtfortbildung beim IWW Institut über FAO-Online-Seminare absolvieren. Termine für ein weiteres Online-Seminar am 16.05.2017 sowie nähere Informationen erhalten Sie unter seminare.iww.de oder bei unserer Seminarabteilung, Tel.: 0211 616812-12.

    Quelle: ID 44446769