· Nachricht · Erbausschlagung
Voraussetzungen für die Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Erbausschlagung eines minderjährigen Kindes
| Anlässlich eines Verfahrens auf Genehmigung einer Erbausschlagung für ein minderjähriges Kind ist diesem zur Entgegennahme des Genehmigungsbeschlusses im Sinne von § 41 Abs. 3 FamFG nur dann ein Ergänzungspfleger zu bestellen, wenn die Voraussetzungen für eine Entziehung der Vertretungsmacht nach § 1796 BGB festgestellt sind (BGH 12.2.14, XII ZB 592/12, Abruf-Nr. 140743).
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Quelle: ID 42582337