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  • 22.04.2024 · Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis

    Beistandschaft versus Vertretungsrecht der Eltern: So klappt es!

    | Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand von Kindern, um z. B. die Vaterschaft feststellen zu lassen und/oder Unterhalt geltend zu machen sowie um über diese Ansprüche zu verfügen. Der Antrag und damit Beistandschaft können auf einzelne der vorbezeichneten Aufgaben beschränkt werden. Fraglich ist, wie sich eine eingerichtete Beistandschaft auf die Vertretungsbefugnis des Elternteils, der diese beantragt hat, auswirkt. |