Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Anonyme Samenspende

    Ärztliche Auskunftspflicht bei Kindeszeugung durch heterologe Insemination

    | Ein durch heterologe Insemination gezeugtes Kind kann vom behandelnden Arzt Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen (OLG Hamm 6.2.13, I-14 U 7/12, n.v.). |

     

    Die Tochter eines anonymen Samenspenders darf den Namen ihres biologischen Vaters erfahren Die Mutter der Klägerin hatte sich vor 22 Jahren anonym befruchten lassen.

     

    Das im Grundgesetz festgelegte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist höher zu werten als das Recht eines Spenders auf Anonymität, so das OLG. Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision ist laut OLG nicht zugelassen.

     

    Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung des OLG Hamm!

    http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/02_aktuelle_mitteilungen/19-heterologe-Insemination.pdf

    Quelle: ID 37995490