Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 27.02.2017 · Fachbeitrag · VKH

    Kindergeld ist Einkommen des Beziehers

    | Kindergeld ist i. S. d. PKH-Rechts auch nach der zum 1.1.08 erfolgten Änderung des § 1612b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers, soweit es nicht dazu zu verwenden ist, den notwendigen Lebensunterhalt eines minderjährigen Kindes zu bestreiten (BGH 14.12.16, XII ZB 207/15, Abruf-Nr. 191903 ). |