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  • 13.02.2017 · Fachbeitrag · Rechtsmittelbelehrung

    Inhaltlich unrichtige Belehrung: keine Wiedereinsetzung

    | Der inhaltlich fehlerhafte Hinweis des Familiengerichts, die erlassene Entscheidung sei unanfechtbar, ist regelmäßig nicht dafür ursächlich, dass das Jugendamt in einem die elterliche Sorge betreffenden einstweiligen Anordnungsverfahren das tatsächlich gegebene Rechtsmittel verspätet einlegt. Eine Wiedereinsetzung ist deswegen nicht zu gewähren (OLG Frankfurt 10.10,16, 4 UF 208/16, Abruf-Nr. 191617 ). |