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  • · Fachbeitrag · Vermögensrechtliche Auseinandersetzung

    Der Pkw nach Trennung und Scheidung

    von RAin Thurid Neumann, FA Familienrecht, Konstanz

    | Immer wieder stellt sich in der Praxis im Zuge einer Trennung die Frage: Wer bekommt eigentlich den Pkw? Auf das Statussymbol des eigenen Autos samt der hierdurch gewährten Mobilität möchten die wenigsten Deutschen verzichten. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen anhand von einprägsamen Schemata, worauf es bei Beantwortung der Frage ankommt. |

    1. Wem gehört der Pkw?

    Ein Pkw, der im Alleineigentum eines Ehegatten E1 steht, kann dem anderen Ehegatten E2 nie gemäß § 1568b BGB zugesprochen werden, sondern fällt in den Zugewinnausgleich (Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 5. Auf., Kap. 4 Rn. 163). Dies gilt auch, wenn der Pkw ein Haushaltsgegenstand ist. Ein Pkw, der E1 und E2 gemeinsam gehört (OLG Köln FamRZ 02, 323), fällt entweder in den Zugewinnausgleich oder zählt zu den Hauhaltsgegenständen mit der Folge des § 1568b BGB. Für die Feststellung des Eigentums gibt es folgende Anhaltspunkte:

     

    • Wer steht im Kaufvertrag?