· Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht
Wichtige Rechtsprechung zum Güterrecht in den Jahren 2016 bis 2018
von RA Dieter Büte, VRiOLG i.R., Bad Bodenteich/Hamburg
| In den Jahren 2016 bis 2018 sind wieder einige wichtige Entscheidungen zum Güterrecht ergangen. Dazu die folgende Übersicht. |
1. Vertragliche Vereinbarungen
Der BGH hat einen Ehevertrag in einer Unternehmerehe in der Gesamtschau für sittenwidrig erklärt und dabei entscheidend auf die subjektive Seite hingewiesen (FK 17, 112 = FamRZ 17, 884): Isoliert betrachtet hat er den weitgehenden Unterhaltsverzicht, Ausschluss des ZGA, Ausschluss des VA sowie den wechselseitigen Erb- und Pflichteilsverzicht nicht beanstandet, im Rahmen der Gesamtschau aber objektiv eine evident einseitige Belastung zum Nachteil der Ehefrau festgestellt. Bejaht hat der BGH die nach seiner ständigen Rechtsprechung notwendige außerhalb der Vertragsurkunde liegende subjektive Imparität ‒ unterlegene Verhandlungsposition ‒ und sich dabei im Wesentlichen auf den Verhandlungsablauf gestützt:
- Vorgaben im Vertrag im Wesentlichen durch Mutter des Ehemanns wegen Umstrukturierung des Unternehmens;
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