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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Volljährigenunterhalt

    So ermitteln Sie die Haftungsanteile beim Volljährigenunterhalt richtig

    | Die Berechnung des Volljährigenunterhalts stößt auf Schwierigkeiten, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil wieder verheiratet und der andere Elternteil ebenfalls barunterhaltspflichtig ist. Denn bei der Ermittlung des für Unterhaltszwecke verfügbaren Einkommens muss der Familienunterhalt feststehen, den der Unterhaltspflichtige seinem neuen Ehegatten gemäß § 1360, § 1360a BGB schuldet. Bei der Berechnung des Familienunterhalts ist allerdings der Haftungsanteil des Unterhaltspflichtigen bei der Beurteilung der ehelichen Lebensverhältnisse vorweg abzuziehen. Der Haftungsanteil lässt sich aber erst berechnen, wenn der Familienunterhalt feststeht, da davon auch die Berechnung des Haftungsanteils des anderen Elternteils abhängt. Der folgende Beitrag zeigt den richtigen Berechnungsweg auf. |