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  • 01.11.2005 | Unterhalt

    Anwaltstaktik beim Auskunftsanspruch

    von RA Thomas Herr, FA Familienrecht und Arbeitsrecht, Kassel

    Oft versuchen Unterhaltsschuldner, die Anspruchsdurchsetzung zu erschweren, um sich vor der Unterhaltszahlung zu drücken. Ohne Auskunft kann die Forderung nicht beziffert werden. Der Beitrag gibt taktische Anregungen für ein effektives und schnelles, also erfolgreiches Vorgehen.  

     

    Beweissicherung in der Trennungsphase

    Steht der Mandant vor der Trennung, sollte er sich auf legale Weise Informationen über Einkommen und Vermögen des Ehepartners verschaffen, das heißt Kontonummern und Anschriften von Arbeitgebern oder Zeugen notieren, Gehaltsbescheinigungen oder Kaufverträge kopieren und bezüglich sonst in Betracht kommender Positionen Beweise sichern. Die Trennung, insbesondere der eigene Auszug, sollte ggf. verschoben werden. Der Mandant muss darüber belehrt werden, dass er nichts entwenden darf, da er sich sonst strafbar macht. Dies sollte dokumentiert werden. Die Vorteile der Beweissicherung liegen auf allen Ebenen, also der  

    • Auskunftsstufe
    • Bekräftigungsstufe
    • Betragsstufe sowie
    • in der Zwangsvollstreckung.

     

    Versäumnisse bei der Beweissicherung lassen sich häufig nicht wieder wett machen. Der – meist geringfügige – Nachteil durch den Zeitverlust (mangels Trennung kann kein Trennungsunterhaltsverzug eintreten) wird durch die Vorteile oft ausgeglichen, zumal ja Anspruch auf Familienunterhalt besteht.  

     

    Gegenstand des Auskunftsanspruchs