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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Elterliche Sorge

    Gerichtliche Verletzung des Elternrechts

    | Eltern gemeinsamer Kinder sind in ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG verletzt, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht über die Kinder in einem Gerichtsverfahren entzogen wird, das nicht nach dem Gebot effektiven Grundrechtschutzes ausgestaltet ist (BVerfG 21.6.02, 1 BvR 605/02, FamRZ 02, 1021). (Abruf-Nr. 021215) |