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  • 27.06.2018 · Erledigtes Verfahren · UStG § 24 · V R 55/16

    Durchschnittsbesteuerung, Regelbesteuerung, Landwirtschaft

    Letzte Änderung: 27. Juni 2018, 14:48 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2017, 09:15 Uhr

    Unterliegt der sog. "Verkauf von Ackerstatusrechten für landwirtschaftliche Nutzflächen" -d.h. die entgeltliche Übernahme (und Einhaltung) der Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung gemäß § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGrünErhV SH) zum Umbruch von Dauergrünland zu ermöglichen- der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG oder der Regelbesteuerung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 55/16

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 15.9.2016 4 K 16/14 EFG 2017, 84

    Normen: UStG § 24, UStG § 1 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 08.02.2018, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger