20.04.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · X R 3/14
Betriebliche Veranlassung, Scheinrechnung, Subventionsbetrug, Gutgläubigkeit
Letzte Änderung: 20. April 2016, 15:45 Uhr, Aufgenommen: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr
Ist der Betriebsausgabenabzug auch dann mangels betrieblicher Veranlassung zu versagen, wenn der Rechnungsteller seiner vertraglichen Leistungspflicht zwar nicht nachkommt, der Steuerpflichtige dies aber grob fahrlässig nicht erkannt hat?
(Anerkennung von Betriebsausgaben aus "Scheinrechnungen", die von Subunternehmern für nicht in vollem Umfang ausgeführte Schulungsleistungen gestellt worden sind -- Absprachen zwischen den zu schulenden Unternehmen und "unbekannten Hintermännern" zur Erlangung von ungerechtfertigten Subventionen)
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 3/14
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 25.4.2013 5 K 5015/11
Normen: EStG § 4 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 17.11.2015, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger