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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Nachweis der Behinderung eines Kindes für Kindergeld

    | Die Behinderung eines Kindes kann auch durch Vorlage einer Bescheinigung des behandelnden Arztes oder eines amtsärztlichen Gutachtens nachgewiesen werden (FG Hessen 29.5.17, AZ 3 K 6/13, NZB BFH III B 75/17).

     

    Ist ein Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außer Stande, sich selbst zu unterhalten, besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. Als Nachweis dient die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinderung von mind. 50% und die Eintragung des Merkmals „H“ für hilflos oder ein Feststellungsbescheid nach § 69 SGB IX.

     

    Alternativ kann der behandelnde Arzt oder ein ärztliches Gutachten bescheinigen, dass das Kind für eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts nicht geeignet ist. Eine reine Bestätigung der Krankheitsbilder reicht nicht aus. Im Urteilsfall lagen Befundberichte und andere ärztliche Unterlagen zu dem Gesundheitszustand vor, jedoch wurde durch den Medizinischen Dienst eine Erwerbstätigkeit zugemutet. Die Aufnahme des Kindes in die Familienversicherung der Krankenkasse aufgrund der Behinderung hat als Argument nicht ausgereicht. Die Voraussetzungen im SGB zur Familienversicherung von behinderten Kindern sind zwar ähnlich wie im Steuerrecht. Die Entscheidung der Krankenkasse ist jedoch kein Grundlagenbescheid i. S. § 171 Abs. 10 AO.

    Quelle: ID 44832736