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  • 21.02.2022 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Formalisiertes Nachweisverfahren zum Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit

    | Hat ein Steuerpflichtiger das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, so wird der Veräußerungsgewinn gemäß § 16 Abs. 4 EStG auf Antrag zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit er 45.000 EUR übersteigt. Umstritten ist, welche Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zu stellen sind. Die Finanzverwaltung verlangt die Vorlage eines Bescheides des Rentenversicherungsträgers, wonach die Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit i. S. d. gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt. Der Nachweis kann danach auch durch eine amtsärztliche Bescheinigung oder durch die Leistungspflicht einer privaten Versicherungsgesellschaft, wenn deren Versicherungsbedingungen an einen Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 oder an eine Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung auf weniger als sechs Stunden täglich anknüpfen, erbracht werden. |