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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu anhängige Verfahren des FG Hamburg beim BFH

    | Das FG Hamburg hat einige Entscheidungen bekannt gegeben, darunter auch neue Revisionsverfahren zur Tonnagebesteuerung und zur Umsatzsteuer von Postkonsolidierern. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Ausfuhrerstattung: Schutz von Rindern beim Eisenbahntransport - Grenzen des Vertrauensschutzes (FG Hamburg 8.11.13, 4 K 109/11, Rev. BFH VII R 63/13)

     

    • Einkommensteuer: Hilfsgeschäfte bei der Tonnagesteuern (FG Hamburg 17.1.14, 6 K 19/13, Rev. BFH IV R 14/14)

     

    • Einkommensteuer: Beginn und Ende einer Mitunternehmerschaft bei einer Schiffsgesellschaft, die zur Tonnagebesteuerung optiert hat (FG Hamburg 18.10.13, 6 K 175/11, Rev. BFH IV R 42/13)

     

    • Umsatzsteuer: Umsätze eines Laborarztes, der Gewebeproben anderer Ärzte und/oder Krankenhäuser analysiert und befundet, sind als Heilbehandlungsleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei (FG Hamburg 23.10.13, 2 K 349/12, Rev. BFH XI R 48/13, siehe hierzu auch PFB 14, 60)

     

    • Umsatzsteuer: Tritt ein Postkonsolidierer im eigenen Namen und für fremde Rechnung gegenüber der Deutschen Post AG auf und wird er deshalb Gläubiger des Briefbeförderungsanspruchs, erhält und erbringt er gemäß § 3 Abs. 11 UStG eine Briefbeförderungsleistung. Als Entgelt und umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für diese Leistung ist das Netto-Porto abzüglich von Gutschriften gegenüber dem Auftraggeber des Konsolidierers anzugeben (FG Hamburg 11.12.13, 2 K 267/12, Rev. BFH XI R 4/14)

     

    • Stromsteuerrecht: Stromsteuerentlastung nach § 10 StromStG (FG Hamburg 24.10.13, 4 K 137/12, Rev. BFH VII R 57/13)
    Quelle: ID 42641272