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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem Juli 2014

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Interessant ist u.a. das Verfahren BFH X R 43/14 . Dort geht es um die Frage, ob Selbstbehalte bei Krankenversicherungen zum Abzug als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgaben berechtigen. Das Verfahren hat der BFH selbst zugelassen. Weitere hervorhebenswerte Verfahren betreffen die Verfassungsmäßigkeit des Werbungskostenabzugsverbots bei der Abgeltungsteuer, den Bezug von Kindergeld im Dualen Studium und das (später enttäuschte) Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Lieferanten beim Vorsteuerabzug. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Abgeltungsteuer: 1) Stellt die mit Einführung der Abgeltungsteuer verbundene Abschaffung des tatsächlichen Werbungskostenabzugs im Rahmen der Besteuerung der Kapitaleinkünfte einen Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und das Prinzip der Folgerichtigkeit dar, der nicht durch eine zulässige Typisierung und Pauschalierung gerechtfertigt werden kann? 2) Führt der Verfall vollständig wertlos gewordener Aktienkaufoptionen im Streitjahr 2010 zu steuerlich anzuerkennenden negativen Kapitaleinkünften der aufgewendeten Optionsprämien in Gestalt eines Veräußerungsverlustes nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a i.V. mit. Abs. 4 S. 5 EStG? (FG Thüringen 9.10.13, 3 K 1059/11, Rev. BFH VIII R 17/14)

     

    • Außergewöhnliche Belastung - Selbstbehalte: Ist es von Verfassungs wegen geboten, Selbstbehalte bei Krankenversicherungen ohne Kürzung um eine zumutbare Belastung zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zuzulassen bzw. als Sonderausgabe zu berücksichtigen? (FG Köln 15.8.13, 15 K 1858/12, Rev. BFH X R 43/14)

     

    • Kindergeld - Duales Studium: Ist ein Kind, das nach einem vorgefertigten Plan eine duale Ausbildung in Form eines Hochschulstudiums und Ausbildung zum Fachinformatiker mit IHK-Abschluss sowie anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung mit über 20 Stunden, die auf das berufsbegleitende Studium ausgerichtet ist, durchläuft und den Bachelorabschluss anstrebt, bereits dann kindergeldrechtlich nicht mehr zu berücksichtigen, wenn es die IHK-Prüfung bestanden hat, obwohl das eigentliche Ausbildungsziel (Bachelorabschluss) noch nicht erreicht ist? (FG Hessen 21.11.13, 8 K 807/12 EFG 2014, 457, Rev. BFH XI R 1/14)

     

    • Organschaft - Finanzielle Eingliederung: 1. Ist die notwendige finanzielle Eingliederung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft als Organträger gegeben, wenn die beide Gesellschaften beherrschenden natürlichen Personen tatsächlich in der Lage sind, ihren Willen in beiden Gesellschaften durchzusetzen? 2. Ist eine Billigkeitsfestsetzung nach Änderung der Rechtsprechung des BFH durch das Urteil vom 22. April 2010 V R 9/09 (BStBl II 2011, 597) nach § 163 AO bei einer GmbH, die an einer KG als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung des BFH geboten? (FG Niedersachsen 22.8.13, 16 K 128/13, Rev. BFH V R 12/14)

     

    • Schenkungsteuer: Sind die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a ErbStG a.F. erfüllt? Ist schenkweise trotz Nießbrauchvorbehalt mit dem Kommanditanteil ausreichend Mitunternehmerinitiative übertragen worden, um eine Mitunternehmerstellung zu begründen und somit die begünstigte Besteuerung i.S.d. § 13a ErbStG a.F. ( in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung ) zu erhalten? (FG Münster 24.5.2012 3 K 1771/11 Erb, Rev. BFH II R 43/14; FG Münster 24.5.2012 3 K 1771/11 Erb, Rev. BFH II R 44/14; FG Münster 24.5.2012 3 K 1771/11 Erb, Rev. BFH II R 45/14)

     

    • Umsatzsteuer - Option: Liegen für einen unternehmerisch tätigen Mieter für das aus einer im Ganzen angemieteten und sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Immobilie resultierende Nutzungsrecht, das er in vollem Umfang seinem Unternehmensvermögen zugeordnet hat und daraus insgesamt steuerpflichtige Umsätze erzielt und i.S.d. § 9 Abs. 2 UStG in vollem Umfang oder nur anteilig unternehmerisch nutzt, die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 UStG vor und kann für die gesamten Vermietungsumsätze gemäß § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuerpflicht optiert werden? (FG Baden-Württemberg 26.6.13, 12 K 2906/10, Rev. BFH V R 10/14)

     

    • Vorsteuerabzug: Darf ein den Vorsteuerabzug begehrender Unternehmer auf die Angaben seines Lieferanten vertrauen und ist ihm der Vorsteuerabzug auch dann zu gewähren, wenn sich diese Angaben später als falsch erweisen? (FG Düsseldorf 15.2.13, 1 K 720/12 U, Rev. BFH V R 17/14)
    Quelle: ID 42834076