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    19.01.2022 · Nachricht aus CE · Arbeitsgericht Siegburg

    Hasserfüllte Androhung eines Amoklaufs im Kollegenkreis rechtfertigt fristlose Kündigung

    Wenn ein Mitarbeiter einem Kollegen hasserfüllt mitteilt, seinen Vorgesetzten „aus dem Fenster zu schmeißen“ und er sei kurz vor einem „Amoklauf“, kann dies eine fristlose Kündigung – ohne Abmahnung rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg (Urteil vom 04.11.2022, Az. 5 Ca 254/21) hervor. > lesen

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