09.07.2014 · Fachbeitrag aus ZP · Arzthaftung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 28. Januar 2014 Stellung genommen, wie Inhalte eines Aufklärungsgesprächs bewiesen werden können. Demnach können Ärzte auch für den Fall, dass Aufklärungsbögen als schriftliches Beweismittel zur Verfügung stehen, den Inhalt des Aufklärungsgesprächs durch glaubhafte Schilderung einer ausnahmslosen Aufklärungsroutine belegen (Az. VI ZR 143/13, Abruf-Nr. 140750 ).
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09.07.2014 · Fachbeitrag aus ZP · Vermietung
Gute Nachrichten für die Immobilienbesitzer unter den Zahnärzten: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Schuldzinsen, die nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie entstehen bzw. verbleiben, generell als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind – wenn der Verkaufserlös nicht reicht, um das Immobiliendarlehen vollständig zu tilgen (Urteil vom 8. April 2014, Az. IX R 45/13, Abruf-Nr. 141515) .
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09.07.2014 · Fachbeitrag aus ZP · Mahnwesen
Privatpatienten, die „knapp bei Kasse“ sind, haben oft von mehreren Gläubigern unbezahlte Rechnungen vorliegen. Sie bezahlen dann häufig die Rechnung zuerst, die ihnen am meisten Ärger verursachen könnte – das ist vielleicht nicht die Ihrer Zahnarztpraxis, da Sie kulant sind und den Patienten durch Mahnen nicht verärgern möchten. Es gibt allerdings Schuldner, die das Überziehen von Zahlungsfristen zum Prinzip erhoben haben, um ihre eigene Liquidität auf Kosten der Gläubiger zu ...
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04.07.2014 · Fachbeitrag aus ZP · Praxisimmobilie
Manche Zahnärzte praktizieren in eigenen Räumen, die meisten mieten jedoch Räumlichkeiten an, um dort Ihrer Arbeit nachzugehen. Kommt es dann zu Auseinandersetzungen mit dem Vermieter oder der Vermietergesellschaft, sollte der Zahnarzt seine Rechte als (Gewerbe-)Mieter kennen – insbesondere, wenn Mängel in den Mieträumen auftreten. Dieser Beitrag klärt auf, worauf Zahnärzte achten sollten, wenn es zum Streit kommt.
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26.06.2014 · Nachricht aus ZP ·
Der Inhaber einer Handelsvertretung hatte seine Ehefrau als geringfügig Beschäftigte 12 Stunden pro Woche für 100 Euro pro Monat und der Möglichkeit, einen PKW ohne Einschränkung und Selbstbeteiligung zu nutzen, angestellt. Unter Berücksichtigung des nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelten geldwerten Vorteils für die Nutzung des Pkw bezog sie für ihre Tätigkeit ein Gesamtbruttogehalt in Höhe von 587 Euro.
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06.06.2014 · Nachricht aus ZP · Praxisorganisation
Diebstähle in der Zahnarztpraxis sind zwar nicht an der Tagesordnung, kommen aber vor. Das gesamte Praxisteam sollte daher zur Vorbeugung gewisse Sicherheitsvorkehrungen treffen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, worauf sie besonders achten sollten und welche Maßnahmen sich als sinnvoll erwiesen haben.
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