30.05.2018 · Nachricht ·
Ombudsmann
Der Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch hat am 29.05.2018 den Jahresbericht 2017 vorgestellt: Neben den aktuellen Beschwerde-Zahlen gibt der Bericht auch Aufschluss über die verbesserte Rechtstellung von Verbrauchern beim Abschluss von Restschuldversicherungen. Thematisiert wird außerdem der erhöhte Eingang von Beschwerden zu gleichgelagerten Sachverhalten, z. B. zum VW-Abgasskandal oder zu Widerspruchsfällen in der Rechtschutzversicherung.
Schwerpunkt
Beitrag
29.05.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Bedeutet Datenvernichtung in Ihrer Agentur, dass Sie einen Aktenvernichter bereitgestellt oder einen externen Dienstleister beauftragt haben? Falls ja, sollten Sie sich spätestens jetzt – seit Inkrafttreten der DSGVO ...
Schwerpunkt
Beitrag
28.05.2018 · Fachbeitrag ·
Geringfügige Beschäftigung
Das BSG hat die anteilige Verdienstgrenze bei einer kurzfristigen Beschäftigung von weniger als einem Monat gekippt. Das Urteil ist wichtig für Aushilfsbeschäftigungen in der Agentur, gerade in der Urlaubs- und ...
24.05.2018 · Nachricht ·
Betriebliche Altersversorgung
Widerruft der Arbeitgeber einseitig die bisherige betriebliche Versorgungszusage und bietet er den Beschäftigten eine neue betriebliche Altersversorgung an, die zu wesentlich niedrigeren Versorgungsansprüchen führt, so ist die Zahlung des Arbeitgebers, die den zukünftigen Einnahmenverlust teilweise ausgleichen soll, steuerbegünstigt. So sieht es der BFH.
Schwerpunkt
Beitrag
24.05.2018 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherung
Als Existenzgründer können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu 3 Jahre von der Rentenversicherungspflicht als „arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger“ befreien lassen. Mit dem Beginn des ...
24.05.2018 · Nachricht ·
Datenschutz
Haben Sie die TOM in Ihrer Agentur beschrieben? Ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt? Einen Datenschutzbeauftragten bestellt? Seit 25.05.2018 müssen Sie diese und weitere Anforderungen aus der DSGVO in Ihrer Agentur ...
23.05.2018 · Nachricht ·
Versicherungsrecht
Auch bei einem nach der 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie 2000/26/EG (4. KH-Richtlinie) zu regulierenden Unfall im Ausland muss der Versicherer innerhalb von 6 Wochen regulieren. Eine nach Ablauf der 6 Wochen eingereichte Klage ist demnach nicht verfrüht, so das OLG München.