03.07.2018 · Fachbeitrag ·
Krankentagegeld-/Berufsunfähigkeitsversicherung
Für den Fall, dass der VN krankheitsbedingt außerstande ist, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen und hierdurch einen Verdienstausfall erleidet, bieten Versicherer inzwischen eine Vielzahl von Versicherungsprodukten an. Zu den „Klassikern“ zählen nach wie vor die Krankentagegeldversicherung (KTG-Versicherung) einerseits und die Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung (BU(Z)-Versicherung) andererseits. Doch wer zahlt wann? Der Beitrag gibt einen Überblick.
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15.06.2018 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Eine betriebliche Gesundheitsförderung darf heutzutage in Unternehmen nicht fehlen. Wird sie geschickt ausgestaltet und umgesetzt, können Unternehmen sogar steuerpflichtigen Arbeitslohn verhindern. Letztlich bleiben ...
11.06.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenkasse darf einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer im folgenden Fall nicht das Krankengeld während des Urlaubs im Ausland verweigern: Die Arbeitsunfähigkeit ist noch in Deutschland ...
11.06.2018 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung.
11.06.2018 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Es kommt immer wieder vor, dass im Versicherungsschein etwas anderes steht, als der Kunde beantragt hat. Was gilt im Schadensfall?
11.06.2018 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer/Betriebliche Altersversorgung
Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn. Sie sind deshalb erst in der Auszahlungsphase zu versteuern. Dies gilt auch für ...
08.06.2018 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Weht ein Windstoß einen abgestellten Anhänger gegen einen anderen Gegenstand, kann sich dessen Haftpflichtversicherer nicht auf „höhere Gewalt“ berufen. Denn höhere Gewalt sind nur solche Naturereignisse, auf die man sich nicht einstellen kann. Das hat das AG Ottweiler entschieden.