11.03.2019 · Nachricht ·
Geringfügige Beschäftigung
Ein Leser fragt: Ich habe Ihren Beitrag „Minijobs ohne geregelte Arbeitszeiten werden seit 01.01.2019 sozialversicherungspflichtig“ in WVV 3/2019 gelesen. Lt. Gesetz sind Aushilfen verpflichtet, einen Stundenzettel zu führen. Reicht dieser als Nachweis für die tatsächlich gearbeiteten Stunden aus oder muss tatsächlich in einem Vertrag oder dem Personalfragebogen eine genaue bzw. maximale Stundenzahl pro Woche/Monat angegeben werden? Rechtsanwalt Thomas Lackmann gibt die Antwort.
11.03.2019 · Nachricht ·
Lebensversicherung
Beiträge des GmbH-Gesellschafters zu einer Risikolebensversicherung auf das Leben des Mitgesellschafters sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Das gilt selbst dann, wenn die ...
07.03.2019 · Nachricht ·
Anlagevermittlung
Lehnt ein Anleger die Entgegennahme eines Emissionsprospekts mit der Begründung ab, dieser sei „zu dick und zu schwer“ und nur „Papierkram“, folgt daraus nicht ohne weitere Anhaltspunkte, dass er an einer ...
Schwerpunkt
Beitrag
05.03.2019 · Fachbeitrag ·
Bilanz/Provision
Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit Provisionsvorschüssen stehen, wie z. B. Löhne und Gehälter, Sofortabschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter, Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten ...
01.03.2019 · Nachricht · Kfz-Versicherung
Der Vollkaskoversicherer muss nach einem Urteil des OLG Braunschweig für Schäden an einem allein losfahrenden Automatikfahrzeug aufkommen. Es hat einem Autofahrer die Reparaturkosten für seinen Pkw zugesprochen.
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28.02.2019 · Nachricht ·
Wohngebäudeversicherung
Das Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig. Der Wohngebäudeversicherer darf die Leistung im Schadensfall kürzen. Dies hat das OLG Celle klargestellt.
28.02.2019 · Nachricht · Ehegatten-Arbeitsverhältnis/Dienstwagen
Die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung ist bei einem „Minijob“-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten fremdunüblich. Der Arbeitsvertrag ist daher steuerlich nicht anzuerkennen. Das hat der BFH entschieden.
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