14.03.2019 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung/Betriebsprüfung
Die Rentenversicherungsträger setzen bei Betriebsprüfungen neben Beitragsforderungen oft auch Säumniszuschläge nach § 24 Abs. 1 SGB IV fest. Sie als Arbeitgeber rettet nur die „Unverschuldete Unkenntnis von der Zahlungspflicht“. Wo diese beginnt, hat das BSG klargestellt und einen eigenen sozialrechtlichen Verschuldensmaßstab zugrunde gelegt. Hat in Ihrer Agentur in den letzten Jahren eine Betriebsprüfung stattgefunden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Säumniszuschläge zurückholen.
14.03.2019 · Nachricht · Gerinfügige Beschäftigung
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung abgelehnt.
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13.03.2019 · Nachricht ·
Lohnsteuer/Sozialversicherung/Arbeitsrecht
Viele Schüler und Studenten nutzen die Schul- und Semesterferien für einen Ferienjob. Vorteil für Sie als Arbeitgeber: Durch den befristeten Einsatz lassen sich urlaubsbedingte Personalengpässe vermeiden.
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13.03.2019 · Fachbeitrag ·
Ehegatten-Arbeitsverhältnis/Dienstwagen/Betriebsausgaben
Die Überlassung eines Dienstwagens zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung ist bei einem „Minijob“-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten nicht fremdüblich. Der Arbeitsvertrag ist daher ...
Schwerpunkt
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13.03.2019 · Nachricht ·
Geringfügige Beschäftigung
Ein WVV-Leser fragt: Habe ich als Arbeitgeber auch bei einem Minijobber mit geregelten Arbeitszeiten Aufzeichnungspflichten?
12.03.2019 · Nachricht ·
Ombudsmann
Ein Leser fragt: Muss der Versicherungsvertreter am Ombudsmannverfahren teilnehmen? Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch hat die Frage wie folgt beantwortet:
12.03.2019 · Nachricht ·
Altersversorgung
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltene Versorgungsregelung, nach der die Hinterbliebenenversorgung entfällt, wenn im Zeitpunkt des Todes des Versorgungsberechtigten die Ehe nicht mindestens zehn Jahre bestanden hat, benachteiligt den unmittelbar Versorgungsberechtigten unangemessen. Sie ist daher nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam. Dies hat das BAG im Fall einer Witwe entschieden.