02.10.2008 · Fachbeitrag ·
Hamburg als Vorreiter
Viele behördliche Genehmigungen werden nur erteilt, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegt. So brauchen Sie eine solche, um die Gewerbeerlaubnis für die Finanzierungs, Darlehens- oder Versicherungsvermittlung (§§ 34c oder d Gewerbeordnung) zu erlangen. Viele Steuerzahler haben wegen des Ausstellens - besser Nichtausstellens - der Bescheinigung schon Ärger mit dem Finanzamt gehabt. Damit könnte bald Schluss sein.
02.10.2008 · Fachbeitrag ·
BFH hat entschieden
Ein Fahrtenbuch ist auch anzuerkennen, wenn es kleinere Mängel hat und nicht alle Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erfüllt, die Angaben insgesamt aber plausibel sind. Das hat der Bundesfinanzhof ...
02.10.2008 · Fachbeitrag ·
Gestaltungstipp
Wer eine Immobilie verkauft, muss angesichts der derzeit deutlich gesunkenen Immobilienpreise mit Verlusten rechnen. Doch unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Verluste aus Immobilienverkäufen unter der ...
02.10.2008 · Fachbeitrag ·
Versicherungsverträge von A bis Z
Nach dem Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 bewirkt die Abgeltungsteuer 2009 erneut grundlegende Veränderungen bei der steuerlichen Behandlung von Prämie und Leistung bei Versicherungsverträgen. Anlass genug, einen Blick in das Jahr 2009 zu werfen, Ihnen alles Wichtige zu erläutern und in einer Checkliste übersichtlich darzustellen - nicht zuletzt für die Gespräche mit Ihren Kunden.
02.10.2008 · Fachbeitrag ·
Unberechtigte fristlose Kündigung
Der Schadenersatzanspruch des Vertreters aus § 89a Absatz 2 Handelsgesetzbuch (HGB) ist zeitlich unbegrenzt, wenn der Versicherer auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung des unbefristeten ...
02.10.2008 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Unzureichende Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung in früheren Jahren können auch dann nicht nachgeholt werden, wenn dies auf einem Versehen beruhte, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
02.10.2008 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Übernehmen Sie Studiengebühren, die ein Mitarbeiter für den Besuch einer Berufsakademie entrichten muss, handelt es sich um beitragspflichtigen Arbeitslohn, so die OFD Karlsruhe. Damit weicht das Sozialversicherungsrecht vom Lohnsteuerrecht ab.