26.01.2017 · Fachbeitrag ·
Riester-Rente
Grenzgänger, die nicht in das deutsche Rentensystem einzahlen, sondern in ein ausländisches, können keine Riester-Zulage erhalten. Das hat der der BFH im Fall einer Deutschen entschieden, die ursprünglich in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert war. Seit sie ein Arbeitsverhältnis in der Schweiz angetreten hat und dorthin pendelt, unterliegt sie der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Schweiz. Das schließt die Zulage aus (BFH, Urteil vom 24.08.2016, Az. X R 11/15, Abruf-Nr. 190963).
23.01.2017 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Die Bundesregierung hat am 18.01.2017 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen. Sie hält an der Festschreibung des Provisionsabgabeverbots und der strikten Trennung von ...
23.01.2017 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Erzielen Sie neben den Umsätzen aus Ihrer nach § 4 Nr. 11 UStG umsatzsteuerfreien Tätigkeit als Versicherungsvertreter auch umsatsteuerpflichtige Umsätze, können Sie von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ...
19.01.2017 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Einerseits sind Veranstaltungen für die Kundenbindung und für die Akquise in der Agentur interessant. Andererseits ist das Veranstaltungsangebot, gerade in größeren Orten, oft reichhaltig. Es muss daher etwas Außergewöhnliches her, damit viele Gäste kommen. Wenn es allerdings zu „außergewöhnlich“ wird, lässt das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug nicht zu.
17.01.2017 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine Pensionskasse führt nicht zu ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen ...
16.01.2017 · Fachbeitrag ·
Ausgleichsanspruch
Immer wieder erkranken Versicherungsvertreter schwer und sind gezwungen, ihre Tätigkeit aufzugeben. Zentrale Frage: Worauf müssen Sie als Vertreter bei Berufsunfähigkeit achten, um den Agenturvertrag aufzulösen, ...
16.01.2017 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
In vielen Agenturen arbeiten Innen- und Außendienstmitarbeiter auch nach Erreichen des Rentenalters weiter. Beschäftigen Sie solche Rentenempfänger, müssen Sie seit dem 01.01.2017 die versicherungsrechtlichen Neuerungen beachten, die das neue „Flexirentengesetz“ bringt. Der folgende Beitrag stellt Ihnen die Details vor.